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Headhunter-Blog: Managerhaftung 

KORRUPTION: MANAGERHAFTUNG

TOP-Manager vor Gericht

Managerhaftung wegen Untreue, Betrug, Bestechlichkeit, Korruption, schwarzen Kassen, Lustreisen oder Steuerhinterziehung ist kein Modethema. Immer häufiger werdenden Straf- und Zivilprozesse gegen ausgeschiedene TOP-Manager geführt.


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Spitzenamt übernehmen, heisst in der Verantwortung stehen

Aktionäre werden agressiver, Gerichte härter, die US-Börsenaufsicht fordert drastische Maßnahmen von amtierenden Aufsichtsräten und Vorständen. Amtierende TOP-Manager wollen eigene Leistungen besser herausstellen, sich von Fehlern ihrer Vorgänger distanzieren und so auch eigene Haftungsrisiken begrenzen.
Die Daumenschrauben für amtierende TOP-Manager werden immer mehr angezogen: In den vergangenen zehn Jahren traten laut einer Statistik über das Haftungsrisiko von Aufsichtsräten, Vorständen und Geschäftsführern mehr Haftungsfälle von Managern auf, als in Hundert Jahren zuvor. Ursache sind auch die immer mehr und komplizierter werdenden, kaum noch überschaubaren Normen und Gesetze. Verstöße sind per se Pflichtverletzungen und diese führen, wenn ein Schaden eintritt, zwangsläufig zur persönlichen Haftung des verantwortlichen TOP-Managers.

Die gute Nachricht für TOP-Manager: Ihre häufig geschmähten Spitzeneinkommen lassen sich so besser begründen und möglicherweise weiter verbessern.

Härtere Gerichte - kalte Wirklichkeit

Kaum ein Beispiel von aufsehenerregenden Wirtschaftsschlagzeilen, in denen nicht das Potential zum handfesten Wirtschaftskrimi der Superlative steckt: Die Schadenersatzklage amerikanischer Aktionäre gegen Daimler über acht Billionen Dollar wegen Täuschung im Zusammenhang mit der übernahme von Chrysler kostete das Unternehmen nach einer außergerichtlichen Einigung 300 Mio Dollar. Die Haftpflichtversicherung für Managerhaftung (D&O-Versicherung) des Unternehmens verzehnfachte in der Folge den Jahresbeitrag auf 20 Millionen Euro.

Spätestens seit dem Mannesmann-Prozess ist das Klima für TOP-Manager rauer, die Wirklichkeit kälter geworden: Damals formulierten die Richter, dass Konzernmanager keine Gutsherren, sondern Gutsverwalter sind, die fremdes Vermögen zu betreuen haben. Allein die Tatsache, dass die Strafrichter diese schon immer feststehende Tatsache dezidiert so formuliert haben, hat die Sensibilität enorm erhöht.

Delikat ist auch die Insolvenz des Medienmoguls Kirch im Jahr 2002: Rolf Breuer, damals Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bank in einem TV-Interview zur Kreditwürdigkeit der Kirch-Gruppe: "Was man darüber lesen und hören kann, ist ja, dass der Finanzsektor nicht bereit ist, auf unveränderter Basis noch weitere Fremd- oder gar Eigenmittel zur Verfügung zu stellen." Diese Äußerung veranlasste Kirch, der kurz darauf Insolvenz anmelden musste, Anzeige gegen Breuer und gegen die Deutsche Bank zu erstatten und 3,7 Milliarden Euro Schadenersatz zu fordern, da er in der Folge keine Kredite zu früheren Konditionen erhalten konnte. Möglicherweise wird die Deutsche Bank Breuer wegen dieser Aussage in Regress nehmen.

Angst der Spitzenmanager vor Managerhaftung

Managerhaftung ist Realität, ist kalte Wirklichkeit: ein Beispiel, und nicht mal das mit den höchsten Schadenersatzforderungen, ist der ehemalige VW-Personalvorstand Peter Hartz. Dieser wurde wegen Untreue zu zwei Jahren auf Bewährung und zu einer Geldstrafe von 576000 Euro verurteilt. Zusätzlich soll Hartz an die Versicherung des Volkswagenkonzerns 2,6 Millionen Euro zurückzahlen, die diese im Wege des Regress geltend macht.

Lückenlose schriftliche Dokumentation aller Leitungsentscheidungen und sämtlicher unternehmensinterner Entscheidungsgrundlagen allein genügen oft nicht. Viele TOP-Manager sichern die Vorgehensweise bei wichtigen Entscheidungen schon im Vorfeld mit Wirtschaftsjuristen ab, um persönliche Haftung in jedem Fall auszuschließen.

Dies ist allzu verständlich, können doch schnell mehrstellige Millionenforderungen auf einen TOP-Manager zukommen, die für diesen häufig die Privatinsolvenz zur Folge hätten.

D&O-Versicherungen helfen nicht immer

Seit 1986 gibt es in Deutschland D&O-Versicherungen (Directors-and-Officers-Versicherung, oder Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung genannt), die das Haftungsrisiko der TOP-Manager absichern. Sämtliche Dax-Unternehmen außer der BMW AG haben solche Versicherungen abgeschlossen. Auch Mittelständler schließen vermehrt D&O-Versicherungen ab, um Haftungsrisiken zu begrenzen.

Allerdings helfen solche Versicherungen auch nicht immer: Im Fall von Vorsatz - und der ist oft genug, wie auch im Fall von Peter Hartz, im Spiel - zahlt die Versicherung nicht. Auch in der Causa Siemens wird natürlich Vorsatz mit im Spiel sein.

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