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Headhunter-Blog: Abfindung - Möller-Hergt
GUSTAVO MÖLLER-HERGT
Muss Warsteiner Abfindung an Generalbevollmächtigten zahlen?
Die Geschichte kenne ich gut: Sohn oder Tochter tritt ins Unternehmen ein und der bis dahin erfolgreiche und geschätzte Geschäftsführer, hier der Generalbevollmächtigte, wird kurze Zeit später geschasst.
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Fristlose Kündigung von Gustavo Möller-Hergt
War Warsteiner sich zu schade den Vertrag korrekt auszuzahlen? Oder hat der Ex-Generalbevollmächtigte Gustavo Möller-Hergt tatsächlich massive Unregelmäßigkeiten zu vertreten, die eine fristlose Kündigung rechtfertigten?
Der Vertrag des Ex-Generalbevollmächtigten Gustavo Möller-Hergt wäre immerhin bis Ende 2012 gelaufen. Da kommen schnell ein paar Millionen Abfindung zusammen. Rechnen wir einfach mal: Das Landgericht Arnsberg hat Warsteiner nun dazu verurteilt (das Urteil ist noch nicht rechtskräftig) drei Monatsgehälter von je Euro 50.000 zu bezahlen. Bis Ende 2012 wären das immerhin 3,0 Mio Euro an Abfindung, die man sich womöglich sparen wollte.
Warsteiner sprach im Zusammenhang mit der fristlosen Kündigung von "strafrechtlich nicht relevanten Unregelmäßigkeiten". Mir persönlich erscheint das etwas mager, eine fristlose Kündigung zu begründen. Möglicherweise aber ist dies auch nur vornehme Zurückhaltung der Brauerei, die sich zu schade ist, Schmutzwäsche öffentlich zu waschen, oder Bedenken hat, Möller-Hergt wegen Rufschädigung und übler Nachrede schadenersatzpflichtig zu werden. Die Situation ist sehr komplex.
Geht der Rosenkrieg bei Warsteiner weiter?
Möller-Hergts Anwalt erhofft sich in der nächsten Instanz eine weit höhere Abfindung. Das Langericht teilte mit, man habe im ersten Verfahren nur auf Basis der vorliegenden Unterlagen entschieden. Dies bewerten wir dahingehend, dass am Vorwurf der "strafrechtlich nicht relevanten Unregelmäßigkeiten" nicht allzuviel dran sein sollte. Uns ist auch nichts von einer ansonsten logischen Schadenersatzklage von Warsteiner gegen Gustavo Möller-Hergt bekannt.
Das ganze erinnert mich an das Pamphlet eines Wirtschaftsprüfers, der sich anläßlich meiner damaligen arbeitgeberseitigen Kündigung meine gesammelten Spesenabrechnungen vorgenommen hatte, vermutlich um Argumente für eine nachzuschiebende fristlose Kündigung zu finden. Mit gewissenhafter Krämerseele beanstandete der Wirtschaftsprüfer auf etwa zwanzig Seiten vermeintlich erhebliche Unregelmäßigkeiten in meinen Spesenabrechnungen. Eine Aufzählung, die mein Anwalt damals mit dem einzigen Satz "Eine unerhebliche Aneinanderreihung von Nichtigkeiten." kommentierte. Nie wieder ward etwas davon gehört.
Verflossene Liebe: Die Chemie stimmte nicht mehr
Gustavo Möller-Hergt, der immerhin 15 Jahre in verschiedenen Positionen für Warsteiner tätig war und vom Brauereichef Albert Cramer persönlich gefördert wurde, musste vermutlich nicht aufgrund von gröberen Managementfehlern gehen, sondern weil ihm der Platz im Unternehmen von der Tochter des Brauereichefs, welche kurz vor der Kündigung in die Geschäftsführung eintrat, streitig gemacht wurde. Jedenfalls war es nach Aussagen von Gustavo Möller-Hergt nach deren Eintritt zu Unstimmigkeiten gekommen, was wohl nichts anderes bedeutet, als dass die die Chemie zwischen den beiden nicht stimmte, der berühmte Nasenfaktor also.
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