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Headhunter-Blog: Gleichbehandlungsgesetz
DISKRIMINIERT? SULE EISELE-GAFFAROGLU KLAGT
Gleichbehandlungsgesetz R+V-Versicherung soll zahlen
Die Süddeutsche Zeitung berichtet über einen Fall von angeblicher Mehrfach-Diskriminierung: Die R+V-Versicherung soll eine schwangere deutsche Mitarbeiterin türkischer Herkunft laut deren Darstellung diskriminiert haben. Erstmals droht damit einem Unternehmen eine hohe Strafe wegen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.
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Schwangere gemobbt und kaltgestellt?
Als Sule Eisele-Gaffaroglu, eine Deutsche mit türkischer Abstammung, zwei Jahre zuvor Ihren neuen Job bei der R+V-Versicherung angetreten hatte, war sie rundum zufrieden. "Ich hatte viel Herzblut hineingesteckt - und es lief", sagt Sule Eisele. Nach einer dramatischen Entwicklung und Zuspitzung der Ereignisse hat die 38-jährige Versicherungsspezialistin ihren Arbeitgeber nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz auf 500.000 Euro Schadensersatz verklagt: wegen Geschlechtsdiskriminierung und wegen "ethnischer Diskriminierung".
Dies ist das erste große Gerichtsverfahren nach dem seit August 2006 geltenden Gesetz mit dem Diskriminierung und Benachteiligung wegen Geschlecht, Herkunft, Religionszugehörigkeit oder sexueller Orientierung im Berufsleben verhindert werden soll. Dieses Gesetz hat sich bisher trotz vieler gegenteiliger Befürchtungen als wenig wirksam erwiesen. Sollte das Arbeitsgericht Wiesbaden ein Urteil fällen, so würde es damit juristisches Neuland betreten und gleichzeitig einen Maßstab setzen für die Höhe künftiger Schadensersatzsummen.
Hat die R+V-Versicherung unglücklich agiert?
Was sind die Hintergründe der Klage? Nach ihrem Mutterschutz habe ihr Chef ihr dringend nahegelegt, Elternzeit zu nehmen, was Eisele nicht wollte. Laut ihrer Darstellung wurden ihr dann in kurzen Zeitabfolgen zunächst die Zuständigkeit für ihren bisherigen umsatzstarken Bezirk Bad Saulgau in Oberschwaben entzogen, der Email-Account gesperrt und eine Schulung versagt. Am letzten Arbeitstag sei ihr Nachfolger vorgestellt worden, woraufhin Eisele einen Nervenzusammenbruch erlitten habe. Eisele-Gaffaroglu ist überzeugt, dass ihre türkische Herkunft bei der Zuspitzung der Ereignisse eine Rolle spielte. Daher verklagt sie ihren Arbeitgeber auch wegen "ethnischer Diskriminierung".
Wir vermuten eher, dass das Zusammenarbeitsverhältnis aus Sicht des Arbeitgebers ohnehin suboptimal war. Jeder Arbeitgeber, der einen angesehenen leistungsfähigen Mitarbeiter hat, der keine Elternzeit nehmen möchte, wäre doch hocherfreut. Es scheint uns, dass die R+V-Versicherung unglücklich agierte, als sie versuchte Eisele in die Elternzeit zu drängen.
Schadenersatz 500.000 Euro nach dem AGG gefordert
Eiseles Anwälte, die angesehenen Juristen um Michael Alenfelder, Präsident der deutschen Gesellschaft für Antidiskriminierungrecht, stellen die Schadenersatzklage über 500.000 Euro auf über 100 Seiten dar und begründen detailliert wie sie trotz eines vergleichsweise nur durchschnittlichen Gehalts von 3600 Euro auf die enorme Schadenersatzforderung in Höhe von 500.000 Euro kommen: Im Gesetz zur Allgemeinen Gleichstellung sei geregelt, dass die Strafe eine abschreckende Wirkung haben müsse und nicht nur den materiellen Schaden z.B. den Verlust des Arbeitsplatzes bzw. des Einkommens ersetzen müsse. Auch der Aspekt der Mehrfach-Diskriminierung aufgrund von angeblicher Diskriminierung wegen des Geschlechts und wegen ethnischer Diskriminierung begründe die für deutsche Verhältnisse hohe Schadenersatzsumme.
War Eisele gut beraten den Klageweg einzuschlagen?
Eiseles Anwälte werden sich aufgrund ihres besonderen Interesse an diesem Präzedenzfall stark engagieren. Schon relativ kurzfristig gesehen dürfte der Schuss nach unserer Meinung nach hinten losgehen. Selbst wenn Eisele gewinnen sollte, die weitere berufliche Laufbahn der Klägerin wird erheblich in Mitleidenschaft gezogen, wenn nicht ruiniert werden. Netzwerke und ein guter Ruf sind aber nun mal von elementarer Bedeutung für die Karriere. Eine positive berufliche Entwicklung kann durch eine solche Klage nachhaltig geschädigt werden.
Unser Rat in solchen Situationen ist es das Gespräch mit Vertrauenspersonen im Unternehmen zu suchen, und wenn das nicht fruchtet eine neue berufliche Aufgabe woanders zu suchen. Damit wollen wir das Vorgehen von Frau Eisele nicht kritisieren, lediglich an Betroffene appelieren kreativere Auswege aus derartig verzwickten Lagen zu finden. Egal wie die Sache für Sule Eisele-Gaffaroglu ausgeht, ihre weitere berufliche Laufbahn ist deutlich erschwert. Um von den Zinsen zu leben, sind 500.000 Euro dann doch zu wenig.
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